2007 wurden insgesamt 4291 Beissunfälle, davon 2678 beim Menschen gemeldet.
Insgesamt waren über 200 verschiedene Hundetypen in Beissunfälle involviert.
Im Durchschnitt kamen auf 100 Hunde 0,9 Bisse,
«Spitzenbeisser» waren (wie vermutet):
1. Rang American Pitbull Terrier (!) 8,5 Bisse/100 Hunde
(diese haben häufiger andere Hunde gebissen als Menschen)
2. Rang Rottweiler 3,8 Bisse/100 Hunde
3. Rang Dobermänner 2,6/100 Hunde
4. Rang Deutsche Schäfer 2/100 Hunde
Der Bund (der Staat Schweiz) krebst zurück und lässt die Kantone (D=Bundesländer) allein.
Die Vorschriften genügen dem Parlament nicht:
in der kleinen Schweiz sind 25 versch. kantonale Regelungen nicht sinnvoll.Kein Schutz vor gefährlichen Hunden und deren Halter!
Geblieben sind:
1. Meldepflicht von erheblichen (!) Bissen an Menschen und Tieren
2. besonders aggressive Hunde sollen den Behörden zu Kenntnis gebracht werden
3. Die Kantone werden ermächtigt einen Halter zu einem Kurs zu verpflichten
Der KantonThurgau beschliesst 2007 ein neues (umstrittenes) Hundegesetz
Als potenziell gefährlich gelten 14 Hunderassen und -gruppen inklusive deren Kreuzungen:
American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Cane corso, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Presa Canario (Dogo Canario), Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tosa und Hunde des Typs Pitbull.
Wer einen potenziell gefährlichen Hund oder einen Hund aus einer Kreuzung mit einem potenziell gefährlichen Hund im Kantonsgebiet halten oder ausführen will, benötigt eine kantonale Bewilligung (§ 3a Abs.1 Hundegesetz/TG).
Die Bewilligungsvoraussetzungen wie Mündigkeit, Urteilsfähigkeit, einen festen Wohnsitz, einen ungetrübten Leumund, ausreichende Kenntnisse über die Haltung und den Umgang mit Hunden, der Nachweis, dass der Hund aus einer Zucht stammt und kynologischen Anforderungen genügt, ein Kostenvorschuss geleistet wurde sowie der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden kann, sind in § 3b des kantonalen Hundegesetzes geregelt.
Der Kanton Wallis verbietet ab 2006 die Haltung folgender 12 Rassen und deren Mischlinge:
Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Dobermann, argentinische Dogge, Fila Brasileiro, Rottweiler, Mastiff, spanischer Mastiff, Neapolitan Mastiff und Tosa.
Für die rund 300 im Wallis existierenden Hunde dieser Rassen werden Übergangsregelungen getroffen.
Der Regierungsrat der Stadt Basel hat (schon 2003) 8 potenziell gefährliche
Hunderassen sowie deren Kreuzungen auf einen Index genommen.
American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Pitbull Terrier, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier
Die strenge Halte-Bewilligung verlangt:
Registrierung und Kennzeichnung der Hunde
Halter müssen volljährig (in der Schweiz 18
Jahre alt) sein
Halter dürfen kein Vorstrafen haben
Halter müssen einen guten Leumund haben
Quellen: Zusammenfassung versch. Presseartikel (inkl. Radio u.TV)