Urheberschutz bei Kannibalen

Von Hans Härlin

Urheberschutz bei Kannibalen? Man ist versucht, zu glauben, daß es sich um einen Aprilscherz handelt; aber dem ist durchaus nicht so. Wir hochmütigen Europäer, die wir uns so gerne als Verbreiter von Gesittung und Ordnung auf der übrigen Erdoberfläche rühmen, können uns von den Menschenfressern belehren lassen, wie ein Volk seine Künstler zu ehren und zu schätzen hat. Tatsachen sind stärker als noch so alte Irrtümer.

Der im Jahre 1844 in Augustenburg (Schleswig-Holstein) geborene und 1909 in Herbertshöhe (Neupommern) verstorbene gute Deutsche Richard Parkinson erzählt uns davon in seinen Berichten über die Bewohner der Gazelle-Halbinsel im Nordosten der großen Insel Neupommern, damals noch unzweifelhafte Kannibalen. Er unterscheidet ihre Tänze in zeitgeheiligte, gleichbleibende Zeremonialtänze und in stark wechselnde, dem Erfindergeist freien Spielraum gestattende Profantänze. Beide sind von Gesängen begleitet. Parkinson sagt in seinem Buche: "Dreißig Jahre Südsee" wörtlich: "Interessant ist es nun, daß unsere Eingeborenen hier den zivilisierten Staaten der Alten und Neuen Welt schon seit Jahrhunderten voraus sind, nämlich in dem Schutz des geistigen Eigentums. Eingeborene Dichter, Komponisten, Tanzkünstler und Dekorateure genieß seit undenklichen Zeiten diesen Schutz. Der Erfinder eines Tanzes, der Dichter eines Liedes oder der Komponist der Melodie ist in solchem Maße Herr seines Erzeugnisses, daß kein anderer es wagen würde, diese Leistung nachzumachen ohne vorherige Erlaubnis des Eigentümers. Da solche Erlaubnis stets durch ein gewisses Maß an "Tabu" erkauft werden muß, so fließen einem populären Tanzerfinder oder Dichter stets kleine Einnahmen zu. dieser Schutz erstreckt sich nicht nur auf den ursprünglichen Dichter und Erfinder, sondern nach seinem Tode auf seine Erben."

Diese "Wilden" haben also ohne jede europäische Anleitung schon seit Urzeiten eine Rechtsbestimmung ausgearbeitet, die beispielsweise in preußen erst seit 1836 in einigermaßen gültiger Form erlassen und seitdem tausendfach umgangen oder verletzt wurde. Die "wilden" unterscheiden sich nämlich von den "zivilisierten" Menschen dadurch, daß bei ihnen das einmal als "Recht" Erkannte wirklich durchgeführt wird. Sie verwenden ihren Scharfsinn auf andere Dinge als auf die Umgehung ihrer ungeschriebenen Rechtsgrundsätze.

Parkinson erwähnt an anderer Stelle, daß sich das Urheberrecht auch auf besondere Muster der Körperbemalung erstrecke, deren Nachahmung dem Erfinder ein ganz bestimmtes Maß an landläufigem Muschelgeld eintrage.

Die Tänze sind übrigens ausdrucksvoll, wechselreich und sehr schwierig. Knaben und Mädchen üben sich schon in früher Kindheit, und Parkinson ist der Ansicht, daß es diese Südseeinsulaner mit ihren wohleingeübten Tanzaufführungen mit dem besten europäischen Ballett in Gewandtheit und Genauigkeit wohl aufnehmen Könnten. In ungezwungener Grazie und Lieblichkeit der Bewegung sind uns diese Naturkinder überlegen. Die Zuverlässigkeit dieses Süseekenners ist daran zu ermessen, daß er bei dem hervorragenden deutschen Ethnologen Bastian in hohem Ansehen stand, und daß die zweite Auflage seines Lebenswerkes vom Leiter der Ozeanischen Abteilung am Staatlichen Museum für Völkerkunde zu Berlin, Prof. Dr. August Eichhorn, herausgegeben wurde. Parkinson ist unbestritten einer der verdienstvollsten, weil zuverlässigsten Tatsachensammler der Südseekunde.